Beamte werden nicht berufsunfähig oder erwerbsgemindert, sie werden dienstunfähig. Dienstunfähig wird ein Beamter dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes andauernd zur Erfüllung der Dienstpflichten unfähig ist. Als dienstunfähig wird ein Beamter auch angesehen, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht mehr besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird.
Die Dienstunfähigkeit ist der dritthäufigste Grund für die Pensionierung von Beamten*. Die private Dienstunfähigkeitsversicherung gibt Ihnen dann den notwendigen Schutz, der Ihnen bei der Versorgung durch den Dienstherrn fehlt. Wir finden gezielt für Sie genau den passenden Anbieter und sichern Sie für die Zukunft ab.
(* Quelle: Sechster Versorgungsbericht der Bundesregierung)