Berufsunfähigkeitsversicherung in Osnabrück
Die Berufsunfähigkeit
Sie ist eines der größten
existenziellen Lebensrisiken
Berufsunfähigkeitsversicherung aus Osnabrück
Die Berufsunfähigkeit
ist eines der größten
existenziellen Lebensrisiken
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt laut den unterschiedlichsten Verbraucherschutzorganisationen zu den wichtigsten Versicherungen des Lebens. Sie sichert die Arbeitskraft und damit ein existenzielles Risiko ab. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, entstehen meistens große finanzielle Engpässe – jedoch bieten die gesetzlichen Leistungen der deutschen Rentenversicherung hier keinen ausreichenden Schutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ändert sich auch mit dem Alter: Während jüngere Menschen vor allem durch psychische Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen berufsunfähig werden, steigt bei älteren Menschen das Risiko, wegen Krebs oder Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats mit dem Beruf aufhören zu müssen.
Daher sollten auch Sie sich so früh wie möglich und bei guter Gesundheit absichern. Falls Sie sich später dafür entscheiden sollten, können Vorerkrankungen vielleicht die Annahme des Antrages erschweren oder sogar komplett verhindern. Deshalb gilt: Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge.
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Ein Mensch statt eine Maschine – Vorteile einer persönlichen Beratung
Natürlich könnten wir Sie heutzutage auch von einem Computer beraten lassen – das wollen wir aber nicht. Denn mit Bits und Bytes kann man zwar Zahlen analysieren und Wahrscheinlichkeiten berechnen, jedoch aber nicht verstehen, was Sie genau denken, was Sie sich wünschen oder welche Ziele Sie haben. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Osnabrück.
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„Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung.“
(Quelle: wikipedia)